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Benutzungsordnung im Wandel |
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Die Benutzungsordnung der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
als Spiegel des Verhältnisses zwischen Bibliothek und Benutzer
von Hanns Michael Crass
Als die Landes- und Stadtbibliothek Düsseldorf im Jahre 1970 zum Grundstock der Bibliothek der neuen Düsseldorfer Universität wurde, galt für einen Zeitraum des Übergangs deren bisherige Benutzungsordnung weiter. Die Schwierigkeiten dieser ersten Jahre beschreibt der neuberufene Direktor der Universitätsbibliothek, Günter Gattermann, seinerzeit anschaulich: Raumnot, Überfüllung, Kriegsschäden am alten Gebäude. Nachdem die Entscheidungen für ein einschichtiges Bibliothekssystem und einen diesem entsprechenden Bibliotheksneubau mit Freihand-Lesegeschossen gefallen waren, wurde den Benutzern eine Interimslösung zur Verfügung gestellt, die sich als schwer durchschaubar erwies, da die dezentralen Einrichtungen (Fachbibliotheken und medizinische Abteilung) vor der Zentralbibliothek errichtet und bezogen wurden. Die im Regelfall unter dem Dach einer Zentralbibliothek beheimateten Dienststellen mußten dadurch in provisorische Unterkünfte ausweichen; zeitweise waren dies zehn verschiedene Standorte, u. a. auch in Kellern.
So verwundert es nicht, daß die erste Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek Düsseldorf erst am 4. Juli 1973 in Kraft trat. Diese Benutzungsordnung ist in zwei Bereichen eindrucksvoll: zum einen zeigt sie die starke Einbindung des traditionsreichen Institutes Landes- und Stadtbibliothek in das städtische Leben, denn in § 2, Absatz 2 folgen auf den universitären Bereich "sonstige natürliche Personen sowie juristische Personen, Firmen, Behörden, Gerichte u. ä.". Dies stellt eine weite Öffnung dar in die Stadt und in das Umland hinein. Die natürlichen Personen werden auch zugelassen, wenn sie außerhalb des Großraums Düsseldorf wohnen, es existieren keine wie immer festgelegten Grenzen. Auch bei den juristischen Personen herrscht großzügige Praxis bei der Bearbeitung der Anträge auf Zulassung. Beide der im 2. Absatz genannten Gruppen gehörten vor 1970 zu den intensiven Benutzern der Landes- und Stadtbibliothek. Auch wenn sich nun der Arbeitsbereich der Bibliothek durch die Universität stark erweitert hat, so bleiben frühere Benutzungsleistungen uneingeschränkt erhalten.
Inwieweit die sogenannten "Stadtbenutzer" diese Leistungen noch in Anspruch nehmen wollen oder können ist eine später zu stellende Frage, da der schrittweise Umzug der Bibliothek vom Grabbeplatz im Stadtzentrum zum Campus der Universität außerhalb des Zentrums, der erst 1979 abgeschlossen sein sollte, dieses Benutzungsverhältnis nachhaltig erschwert. Zum anderen ist diese Benutzungsordnung die letzte, die sich auf einen weitgehend konventionell organisierten Bibliotheksbetrieb, der noch keine EDV kennt, bezieht. Ausleihe, Leihfristen, Verlängerung der Leihfristen, Vormerkung und Rückgabe müssen ohne EDV-Ausrüstung auskommen und bedienen sich handgeschriebener Leihscheine und Friststreifen.
Ab 1. Oktober 1979 ist die Universitätsbibliothek in ihrem Neubau zugänglich. Die feierliche Übergabe findet am 26. November 1979 statt. Die Bibliothek bietet sich nun in Freihandaufstellung dar, die es ermöglicht, daß der Benutzer aus ca. 350 000 Bänden in drei Lesegeschossen und Lehrbuchsammlung auswählen kann. Das Magazin enthält zu diesem Zeitpunkt ca. 600 000 Bände, die durch ganztägige Sofortausleihe verfügbar sind.
Gleichzeitig wird das neue Ausleihverbuchungssystem (BABSY) in Betrieb genommen. Mit ihm zusammen wird die automatische Verlängerung der 30-tägigen Leihfrist eingeführt mit Ausnahme der Bestände in der Lehrbuchsammlung. Diese Neuerungen müssen in der Folge auch in einer Neufassung der Benutzungsordnung zum Ausdruck kommen.
Diese Fassung wird am 4. August 1980 durch Erlaß des Ministers für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt und tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Zulassung zur Benutzung ist wieder durch § 2 geregelt: Absatz 1 spricht den universitären Bereich an, ohne daß hier die Angehörigen des Gesamthochschulbereiches Düsseldorf erwähnt werden. Absatz 2 fällt im Vergleich mit der Fassung von 1973 knapper aus, bleibt inhaltlich aber unverändert: "Sonstige natürliche sowie juristische Personen ..." Die weite Öffnung der Bibliothek bleibt auch im Neubau erhalten. Willkommen sind der Düsseldorfer Student (hierzu gehört auch der Student, der an einer auswärtigen Universität eingeschrieben ist, aber in Düsseldorf wohnt), der Einwohner der Stadt und des Umlandes, aber ebenso auch der Gast von weither, der sich vorübergehend in Düsseldorf aufhält.
Nicht erwähnt zu werden braucht in diesem Zusammenhang, daß auch Personen, die sich nicht zur Ausleihe angemeldet haben, die Bibliothek frei benutzen können, um Literatur nachzuschlagen oder Kopien aus Zeitschriften anzufertigen. Diese Möglichkeit bleibt stets erhalten, wenn auch spätere Fassungen der Benutzungsordnung Einschränkungen im Bereich des Alten Buches aufweisen.
Das neue Ausleihverbuchungssystem erfordert, daß jeder Benutzer, der Bücher ausleiht, eine namentlich ausgestellte Benutzungskarte zur Verbuchung vorlegt. Am Anfang steht eine ruhig verlaufende Phase, in der sich Universität und Stadt erst an die nun besetzte Mitte des Bibliothekssystems gewöhnen. Die erweiterten Öffnungszeiten (Mo - Fr 9.00 - 20.30 Uhr, in der vorlesungsfreien Zeit nur bis 19.00 Uhr, Sa 9.00 - 13.00 Uhr) werden in dieser Zeit nicht ausgenutzt. Das Aufsichtspersonal durchmißt schwach besetzte Lesesäle; der Benutzer hat sich von den Öffnungszeiten des Provisoriums (Mo - Do 9.00 - 19.00 Uhr, Fr 9.00 - 17.00 Uhr, Sa 9.00 - 13.00 Uhr) noch nicht umgestellt. Diese Umstellung läßt solange auf sich warten, daß die Abendöffnung nach eineinviertel Jahren Probezeit um eine halbe Stunde verkürzt werden kann: ab 5. Januar 1981 wird die Zentralbibliothek um 20.00 Uhr geschlossen. Dieser kleine Rückschritt wird aber dadurch ausgeglichen, daß die Bibliothek ganzjährig bis 20.00 Uhr geöffnet sein wird, mit einer kurzen Ausnahme während der Schulferien im Sommer.
Setzt sich die Benutzung in den Lesesälen an den nicht ausleihbaren Beständen, darunter auch alle im Freihandbereich aufgestellten Zeitschriften, nur langsam durch, so erlebt die Ausleihe den täglichen Ansturm von Anfang an.
Diese Zahlen kommen nicht nur durch die Düsseldorfer Studenten und die Einwohner Düsseldorfs zustande, sondern auch durch Benutzer von außerhalb. In einem langwierigen Prozeß des Umdenkens wird 1983, zehn Jahre nach der ersten Benutzungsordnung, die die weite Öffnung festgelegt hatte, eine Novellierung beschlossen, die in § 7, Absatz 1 ausführlich festhält:
"Ausleihberechtigt sind neben den Mitgliedern und Angehörigen der Universität Düsseldorf die Mitglieder und Angehörigen anderer Hochschulen in Düsseldorf sowie natürliche Personen, die einen festen Wohnsitz in Düsseldorf oder in den an die Stadt Düsseldorf angrenzenden kreisfreien Städten und Kreisen haben, und juristische Personen mit Sitz in der gleichen Region."
Inzwischen hatte sich nämlich gezeigt, daß wichtige Studienliteratur den Düsseldorfer Studierenden, deren Zahl ständig wuchs (1979: 9.300; 1983: 14.300) nicht mehr zugänglich war. Denn gleichzeitig stieg auch die Zahl der Ausleihen an Auswärtige kontinuierlich. So wurde der Absatz 2 des § 7 zu einer "Waffe", den Düsseldorfer Studierenden zu ihrem Recht zu verhelfen. Da aber die Beziehung zu Stadt und Umland bestehen bleiben sollte - die Bestände der Landes- und Stadtbibliothek waren ja ein willkommener Grundstock der geisteswissenschaftlichen Abteilung -, kam die Formulierung "Personen, die einen festen Wohnsitz in Düsseldorf oder in den an die Stadt Düsseldorf angrenzenden kreisfreien Städten und Kreisen haben" zustande. Die Mitarbeiter an der Ausleihtheke, die gleichzeitig die Anmeldungen entgegennehmen, und an den Auskunftsplätzen wurden mit Landkarten ausgestattet, aus denen abzulesen war, welche kreisfreien Städte und Kreise an Düsseldorf angrenzen. Viele langjährige Benutzer konnten plötzlich nicht mehr ausleihen; viele, denen die Bibliothek dies bisher problemlos ermöglicht hatte, konnten sich nicht mehr anmelden. Die Einwohner Krefelds waren besonders hart getroffen, trennte sie doch nur eine ganz schmale Landzunge der Stadt Meerbusch von Düsseldorf. Hier mußte viel geredet und erklärt werden, in den meisten Fällen erntete man aber nur Unverständnis.
Es zeigte sich die einmalige Stellung der Düsseldorfer Bibliothek, denn im Gebiet links des Niederrheins existierte keine weitere wissenschaftliche Bibliothek. Um die an wissenschaftlicher Literatur Interessierten nicht endgültig von der Ausleihe auszuschliessen, entwickelte sich folgende Praxis: der außerhalb des in § 7, Absatz 2 festgelegten Raumes Wohnende richtete ein Schreiben an die Direktion der Bibliothek, in dem er kurz sein Arbeitsfeld umriß und um Zulassung bat. In der Regel handelte es sich um historisch/genealogische Themen, die gut bis sehr gut im übernommenen Bestand der Landes- und Stadtbibliothek oder in den Tauschgaben des Düsseldorfer Geschichtsvereins, die auch in der Universitätsbibliothek aufgestellt wurden, vertreten waren. In den meisten Fällen wurde nach gründlicher Prüfung den Zulassungswünschen entsprochen. Die wenigen negativen Bescheide wurden immer mit weiterführenden Hinweisen auf die allgemeine Zugänglichkeit der Bibliothek oder auf die Möglichkeit der Fernleihbestellung über die örtliche Stadtbücherei verbunden. Der positive Bescheid, in Form eines Briefes des Leiters des Dezernates Benutzung, wurde bei erfolgter Anmeldung zu den Unterlagen genommen. Rückblickend läßt sich heute sagen, daß es mit diesen ausnahmsweise zugelassenen Benutzern weder zu Problemen noch zu Verzögerungen bei Rückgaben oder Bereitstellungen durch die größere Entfernung zum Bibliotheksort kam.
Die Entwicklung der Studentenzahlen setzte sich aber fort: beliefen sie sich 1983 auf 14.300 so erreichten sie 1989 16.400 und 1990 16.700 Studierende. Hinzu kam zum Wintersemester 1989/90 die Einrichtung einer Studienganges Betriebswirtschaftslehre, eines literaturintensiven Faches, vor allem auch im Bereich der Lehrbuchsammlung.
So wurde 1990 der Gedanke geboren, in einem weiteren Schritt den Personenkreis von der Ausleihe der Lehrbuchsammlung auszuschliessen, für den sie nicht eingerichtet und finanziert wird: Stadtbenutzer und auswärtige Studenten (auswärtige Studenten sind alle die, die nicht an der Heinrich-Heine-Universität studieren). Da dies eine einschneidende Änderung der Benutzungsordnung darstellt, entschließt man sich, aus den Erfahrungen der Jahre seit 1983, die Benutzungsordnung insgesamt zu überarbeiten und erwünschte Veränderungen einzubringen.
So wird der zuzulassende Personenkreis für die allgemeinen Bestände auf alle Einwohner des Regierungsbezirkes Düsseldorf erweitert (§ 2, Absatz 2). Diese Region umfaßt nun auch den linken Niederrhein, womit die Wünsche auf ausnahmsweise Zulassung zur Ausleihe auf eine sehr geringe Anzahl schrumpfen. Eingeengt wird dagegen die Zulassung zur Lehrbuchsammlung. Aus ihr können nun nur noch Mitglieder oder Angehörige der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf entleihen (§ 8, Absatz 1/10). Besonders hart betroffen sind dadurch die Studenten der Fachhochschule Düsseldorf, die nie einen rechten Unterschied zwischen ihrer Bibliothek mit eigener Lehrbuchsammlung und der Universitätsbibliothek machten. Die erwarteten Klagen und Beschwerden fielen jedoch mäßig aus und unterblieben bald gänzlich.
Weiterhin wurden die Leihfristen geändert (§ 9). Bisher galt eine Leihfrist von 30 Tagen, übernommen vom Monatsturnus aus der Zeit vor Einführung der EDV. Als Nachteil hatte man inzwischen erkannt, daß bei dieser Praxis der Wochentag Montag mit den meisten Rückgaben belastet war. Stellte man die Leihfrist aber auf einen Wochenturnus um, so fällt der Rückgabetag auf den gleichen Wochentag vier oder fünf Wochen später. Vier Wochen bedeuten eine Leihfrist von 28 Tagen, fünf Wochen eine von 35 Tagen. Da man die bisherigen 30 Tage nicht unterschreiten wollte, wählte man die Frist von 35 Tagen. Die Leihfrist in der Lehrbuchsammlung wurde auf 70 Tage heraufgesetzt, da vieher semesterbegleitend genutzt werden müssen. Als zusätzliche Verbesserung wurde die Möglichkeit der Vormerkung auf Bände aus der Lehrbuchsammlung eingerichtet. Von diesem Angebot wurde zu Anfang wenig Gebrauch gemacht, eine bessere Nutzung trat aber späterhin ein, bedingt vor allem durch die aktiven Studenten der Betriebswirtschaftslehre.
1993 wurden die §§ 9 und 10 der Benutzungsordnung erneut überarbeitet, zumal die Bibliothek zur Universitäts- und Landesbibliothek mit Recht auf Bezug des Pflichtexemplars aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf bestimmt worden war. Seit der Einführung der Studiengänge Wirtschaftswissenschaften 1989/90 und Rechtswissenschaft 1992/93 war die Zahl der Vormerkungen auf verliehene Bücher innerhalb von zwei Jahren um 309 % gestiegen. Trotz des Kaufs zahlreicher Mehrfachexemplare konnte der Bedarf auch nicht annähernd gedeckt werden. Die Verkürzung der Leihfristen sollte nun dafür sorgen, daß die benötigte Literatur schneller erreicht werden kann. Auch die Verlängerung von Leihfristen und das Setzen von Vormerkungen durch den Leser selbst, sollte dazu dienen, die tatsächlichen Ausleihzeiten besser als bisher der Nachfrage anzupassen und individuell zu beeinflussen.
Nach dieser Fassung der Benutzungsordnung wird nun seit acht Jahren verfahren, noch keine sehr lange Zeit, doch hat sich inzwischen gezeigt, daß sie diejenige ist, die den Mitgliedern und Angehörigen der Universität ihre Bibliothek am weitesten öffnet und am freundlichsten entgegenkommt.
Leider muß in diesem Zusammenhang bemerkt werden, daß die Stadtbenutzer, deren Anzahl trotz der Entfernung vom Stadtzentrum auch heute ca. ein Drittel der aktiven Benutzer beträgt (2000 waren es 7.747 Externe), gegenüber den früheren Fassungen etwas Terrain verloren haben, wenn man an die Einschränkung in der Lehrbuchsammlung und an den Wegfall der Möglichkeit der Anmeldung juristischer Personen (Fassung 1983 § 2, Absatz 2) denkt. Doch womöglich läßt sich dies bei der Entwicklung der Bibliothek einer Universität, deren Studierendenzahlen von anfangs 2.500 (1971) auf 24.000 (2001) angestiegen sind, nicht vermeiden.
Die Anmeldezahlen belegen dies:
1979 (Sept. - Dez.)
zum Vergleich 2000:
ebenso die Ausleihzahlen:
zum Vergleich 2000 785.795 + 280.500 LBS.
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